Schwangerschaft und Geburt

Vor der Schwangerschaft
Sie können daran mitwirken, Ihrem Wunschkind einen guten Start ins Leben zu geben.
Vor einer geplanten Schwangerschaft ist eine gesunde Lebensführung wichtig. Dazu gehört eine ausgeglichene, vollwertige Ernährung, eine gute Work-Life-Balance, ausreichend Schlaf sowie Entspannung und ein ausgeglichenes Seelenleben.

Rauchen vermindert die Fruchtbarkeit bei Frau und Mann. Rauchen in der Schwangerschaft gefährdet das Ungeborene. Die Empfehlung lautet, schon vor einer Schwangerschaft mit dem Rauchen aufzuhören.

Wir beraten Sie gerne vor einer geplanten Schwangerschaft, das ist insbesondere auch dann wichtig, wenn Sie regelmäßig Medikamente einnehmen.
Bitte denken Sie daran, Ihren Impfpass mitzubringen, damit der Impfschutz überprüft werden kann. Besonders wichtig ist der Schutz vor Röteln (mindestens 2 Impfungen) und vor Windpocken. Auch ein Schutz vor Keuchhusten wird empfohlen, um den Säugling vor einer Infektion zu schützen. Es gibt keinen Nestschutz vor Keuchhusten, d. h., auch voll gestillte Kinder können erkranken.

Mindestens 2 Monate vor dem Absetzen der Verhütung sollten Folsäure und Jodid eingenommen werden. Die Folsäure schützt vor einer Fehlgeburt in den ersten 3 Monaten und vor Entwicklungsstörungen des kindlichen Nervensystems, z.B. dem offenen Rücken. Das Jodid unterstützt die geistige Entwicklung Ihres Kindes.

Während der Schwangerschaft
Schwangere müssen nicht für zwei essen – Im Gegenteil!
Legen Sie Wert auf eine ausgewogene und fettarme, der Jahreszeit entsprechende Ernährung-
so vollwertig und naturbelassen wie möglich. Frisch zubereitete Speisen, reichlich Obst und Gemüse sowie Milchprodukte (Joghurt, Quark, Käse) sollten den Speiseplan bestimmen.

Meiden Sie kalorienreiche Lebensmittel wie Süßigkeiten, unverdünnte Fruchtsäfte und FastFood. Der Verzehr von rohem Fleisch, roher Wurst, rohem Fisch und Rohmilchkäse ist mit einem erhöhten Infektionsrisiko verbunden, z.B. für Toxoplasmose, Listeriose und Brucellose. Bitte informieren Sie uns, falls Sie bestimmte Ernährungsformen und Nahrungsmittel grundsätzlich nicht zu sich nehmen.

Sorgen Sie für ausreichende Flüssigkeitszufuhr von mindestens 2-3 Liter täglich. In den Sommermonaten benötigt der Körper der Außentemperatur angepasst mehr Flüssigkeit. Am besten eignen sich kalorienfreie Getränke wie Wasser, Mineralwasser oder ungesüßter Tee. Fruchtsäfte sollten Sie nur stark verdünnt trinken, 1 Glas Saft enthält mehr Zucker als z.B. ein Glas Limonade.

Auf Softdrinks (z.B. Cola, Zitronen- und Orangenlimonade) sollten Sie ganz verzichten. Diese verhindern als „Calciumräuber“ die Aufnahme des für den Knochenaufbau wichtigen Nahrungscalciums aus dem Darm.

Alkohol ist in der ganzen Schwangerschaft absolut tabu. Es gibt keine kritische Grenze, was die Gefährdung des Ungeborenen durch Alkohol betrifft. Bereits ein Glas Bier, Sekt oder Wein kann bleibende Schäden bei Ihrem Kind verursachen. Das fetale Alkoholsyndrom ist die häufigste Ursache für eine geistige Behinderung, die nicht genetisch bedingt ist.

In der Frühschwangerschaft treten häufig Übelkeit und Erbrechen auf. In dieser Zeit ist das Trinken besonders wichtig. Warme Getränke und Suppen sowie Ingwertee können die Übelkeit mildern. Morgenübelkeit kann ein Apfelschnitz oder ein Keks bessern, den Sie noch vor dem Aufstehen verzehren.
Eine Gewichtsabnahme in den ersten 3 Monaten von 2-3 kg Körpergewicht ist möglich und nicht bedenklich.

In den ersten 3 Monaten hat die Schwangere einen erhöhten Bedarf an Nährstoffen, nicht aber an Kalorien. Ab dem 4. Monat beträgt der Mehrbedarf durch die Schwangerschaft 250 kcal/Tag. Die entspricht jeweils etwa 150 g Vollkornbrot, 1,5 kg Tomaten, 1 kg Paprika, 800 g Wassermelone, 500 g Äpfel, 350 g Weintrauben.
Bei normalgewichtigen Schwangeren beträgt die empfohlene Gewichtszunahme ab dem 4. Schwangerschaftsmonat 500 g pro Woche, d.h. 2 kg in 4 Wochen. Eine Gewichtszunahme von bis zu 12 kg in der gesamten Schwangerschaft sollte möglichst nicht überschritten werden.
Bereits zu Beginn der Schwangerschaft übergewichtige Frauen und Frauen mit übermäßiger Gewichtszunahme in der Schwangerschaft haben ein erhöhtes Risiko für Schwangerschaftserkrankungen und -komplikationen, wie z. B. Schwangerschaftsdiabetes und Schwangerschaftsvergiftung (Präeklampsie, Eklampsie) und benötigen daher häufiger eine operative Entbindung.
Im Fall eines Schwangerschaftsdiabetes steigt auch für Ihr ungeborenes Kind das lebenslange Risiko, an Diabetes zu erkranken.


Mutterschaftsrichtlinien

Bereits vor 100 Jahren gab es eine Betreuung von Schwangeren zum Zwecke der Vorsorge. Heute wird die Vorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vorgenommen und umfasst:

  • das Screening, also die Überwachung des Gesundheitszustandes durch regelmäßige Untersuchungen,
  • die Diagnose und Therapie, also die individuelle Untersuchung je nach Risiko der Schwangeren mit dem Ziel rechtzeitiger Behandlung bei möglicherweise auftretenden Problemen sowie
  • das Informieren und Beraten der schwangeren Frau über ihren Zustand und den ihres Kindes.

Regelmäßig durchgeführte Untersuchungen sind in der Arztpraxis die Kontrolle des Höhenstandes des Gebärmutterbodens (Tastuntersuchung), der kindlichen Herztöne (CTG) sowie der Lage des Kindes (zunächst Ultraschall , später Tastuntersuchung).

Ziel der Mutterschaftsrichtlinien ist die „Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichende und zweckmäßige und wirtschaftliche ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und Entbindung.“ Mögliche Gefahren für Mutter und Kind sollen durch die Untersuchungen rechtzeitig erkannt und abgewendet bzw. behandelt werden. Risikoschwangerschaften und Risikogeburten sollen frühzeitig erkannt werden. Bei der Behandlung der Schwangeren wird unterschieden zwischen einer Basisbetreuung und einer bei Risikoschwangerschaften oder -geburten angezeigten intensiveren Betreuung.

Laut Mutterschaftsrichtlinien gehören zur Betreuung der Schwangeren
  • Untersuchung und Beratungen während der Schwangerschaft
  • Frühzeitige Erkennung und besondere Überwachung von Risikoschwangerschaften, amnioskopische und kardiotokographische Untersuchungen, Ultraschalldiagnostik etc.
  • Serologische Untersuchungen auf bestehende oder überstandene Infektionen
    – z. B. Syphilis, Röteln, Hepatitis B
    – mit HIV (dient dem Ausschluss einer Erkrankung; Test auf freiwilliger Basis nach vorheriger ärztlicher Beratung)
    – sowie bei begründetem Verdacht auf Toxoplasmose und andere Infektionen
  • Blutserologische Untersuchungen nach der Geburt oder Fehlgeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe
  • Untersuchungen und Beratungen der Wöchnerin
  • Medikamentöse Maßnahmen und Verordnungen von Verband- und Heilmitteln
  • Aufzeichnungen und Bescheinigungen

Es besteht die Maßgabe, dass Ärzte, Hebammen und Krankenkassen bei der Aufklärung der Patientin über die ärztliche Betreuung nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft während Schwangerschaft, Geburt sowie in der Zeit der Nachsorge zusammenwirken sollen. Im Allgemeinen ist die Vorsorge in Deutschland fast ausschließlich auf eine Betreuung durch einen Frauenarzt ausgerichtet.

Eine weitere Vorgabe von gesetzlicher Seite besteht in der Ausstellung eines Mutterpasses. Er ist Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien. Im Mutterpass werden für die Schwangerschaft und Geburt bedeutsame Erkrankungen, Untersuchungsergebnisse, der berechnete Geburtstermin, Krankenhausaufenthalte und Angaben zur Geburt und dem Neugeborenen eingetragen. Der Mutterpass sollte während der Schwangerschaft für Notfälle immer mitgeführt, und bei jeder Vorsorgeuntersuchung vorgelegt werden.

Jede Schwangere hat einen gesetzlichen Anspruch auf ausreichende medizinische Untersuchung und Beratung. Die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen Krankenkassen beziehungsweise bei privat Versicherten von den Privatkrankenkassen übernommen. Wenn die Schwangere Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz bezieht, so übernimmt das Sozialamt die Kosten der Schwangerenvorsorge.

Berufstätige Schwangere müssen für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freigestellt werden, ohne dass ihnen dadurch ein Verdienstausfall entsteht.